EU-Parlament fordert schärfere Ausfuhrregeln

Die EU will ihr System zur Exportkontrolle reformieren. Das EU-Parlament will dabei auch die Ausfuhr von Überwachungstechnik stärker regulieren. Verschlüsselungstechnik soll nicht betroffen sein.

Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für eine stärkere Exportkontrolle für Spionagetechnik ausgesprochen. „Die neuen Vorschriften würden bestimmte Instrumente für die digitale Überwachung in die Liste der Gegenstände aufnehmen, deren Ausfuhr durch die nationalen Behörden genehmigt werden muss“, teilte das Parlament am Mittwoch mit. Dazu gehörten Geräte zum Abhören von Mobiltelefonen, zum Hacken von Computern, zur Umgehung von Passwörtern oder zur Identifizierung von Internetnutzern. Solche Güter mit doppeltem Verwendungszweck seien weit verbreitet, um Zivilisten, politische Oppositionelle und Aktivisten auf der ganzen Welt zu unterdrücken. Der Vorschlag wurde mit 571 Stimmen bei 29 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen beschlossen.

Um die Ausfuhr von Überwachungsprodukten in autoritäre Staaten zu erschweren, wurden bestimmte Systeme in die Liste des Wassenaar-Abkommens für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen (dual use) Gütern und Technologien aufgenommen. Dazu zählen unter anderem IMSI-Catcher, Staatstrojaner (Intrusionssoftware), Satellitenfunküberwachung und Netzwerkmanagementsysteme. Die EU arbeitet derzeit daran, die Dual-Use-Verordnung EG 428/2009 zu überarbeiten, deren Einhaltung in Deutschland vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) überwacht wird.

Auch Vorratsdatenspeicherung gilt als gefährlich

Das Europaparlament hat nun den Vorschlag der EU-Kommission vom September 2016 in dieser Hinsicht erweitert. Nun gibt es in dem 51-seitigen Entwurf in Artikel 2, Nr. 21 eine ausführliche Definition für „Technologie für digitale Überwachung“. Dazu zählen demnach „Güter, die besonders dafür konstruiert sind, das unbemerkte Eindringen in Informations- und Telekommunikationssysteme zu ermöglichen, um Daten zu überwachen, zu extrahieren, zu sammeln und zu analysieren und/oder das betreffende System betriebsunfähig zu machen oder zu beschädigen“.

Als Beispiele nennt das Parlament Ausrüstung zum Abhören von mobiler Telekommunikation, Intrusion-Software, Überwachungszentren, Systeme zur rechtmäßigen Überwachung und Vorratsdatenspeicherung und digitale Forensik. Verschlüsselungstechnologien sollten hingegen von der Liste der Erzeugnisse zur digitalen Überwachung gestrichen werden, da diese für die Selbstverteidigung von Menschenrechtsverteidigern unerlässlich seien, hieß es in der Mitteilung.

Die Abgeordneten erhoffen sich durch die neuen Regelungen einen besseren Schutz des Rechts auf Privatsphäre und der Versammlungsfreiheit sowie verstärkten Datenschutz. Die EU-Kommission muss demnach vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften ein Handbuch veröffentlichen, damit die EU-Unternehmen wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Nachdem das Parlament nun seine Position festgelegt hat, können die Gespräche beginnen, sobald sich die EU-Mitgliedstaaten auch auf eine eigene Verhandlungsposition geeinigt haben. Die Bundesregierung hatte bereits im Jahr 2014 einen Exportstopp für Spionagesoftware verhängt.

Quelle: Golem